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Nicht immer ist es absehbar, ob eine Person pflegebedürftig wird oder nicht. Während es sich in manchen Fällen über die Jahre, Monate oder Wochen langsam abzeichnet, können beispielsweise ein Unfall, ein Schlafanfall oder ein Herzinfarkt das Leben von Betroffenen und Angehörigen von jetzt auf gleich vollkommen verändern. Nur selten sind alle Beteiligten im Falle eines Falles gut informiert, denn meistens beschäftigen sich Menschen erst mit dem Thema der Pflege, wenn es sie oder jemanden aus der Familie betrifft. Unwissenheit und Unkenntnis führen oft zu Überforderung, darunter leiden dann sowohl die Pflege als auch das Zusammenleben der betroffenen Personengruppen.

Pflegeberatung rechtlich zugesichert

Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde der Anspruch auf eine individuelle und kostenfreie Pflegeberatung festgesetzt – und zwar für die betroffene Person oder, unter Zustimmung der Pflegebedürftigen/des Pflegebedürftigen, für die Angehörigen. Sobald ein Antrag für Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung vorliegt oder bereits Leistungen bezogen werden, ist die Pflegekasse dazu verpflichtet, eine umfassende Pflegeberatung durch qualifiziertes Personal zu erbringen. Der rechtliche Anspruch auf diese Leistung wurde mit der Pflegereform 2008 beschlossen und trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Der Anspruch gilt immer, wenn ein neuer Antrag gestellt wird, es sei denn, es handelt sich um wiederkehrende Kostenerstattungen.

Wer darf die Pflegeberatung durchführen?

Pflegeberater, die eine Beratung durchführen dürfen, arbeiten beispielsweise in Sozialämtern, bei Krankenkassen, in sozialen Beratungsstellen, in Krankenhäusern oder bei Pflegestützpunkten. Die Bezeichnung Pflegeberater ist nicht geschützt, von der Pflegeversicherung werden jedoch nur Berater vermittelt, die eine entsprechende Weiterbildung genossen und ein Zertifikat erworben haben. Berechtigt zu dieser Zusatzqualifikation sind Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, als Sozialversicherungsfachangestellte oder mit einem abgeschlossenen Sozialarbeits-Studium.

Wie finden Betroffene einen Pflegeberater in der Nähe?

Sobald der Antrag auf Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse eingegangen ist, ist diese dazu angehalten, innerhalb von 14 Tagen sowohl einen Termin als auch einen festen Ansprechpartner für die Pflegeberatung mitzuteilen. Viele der Pflegekassen beschäftigen eigene Pflegeberater. Andere sind über die Kommunen eingestellt. Einige Regionen besitzen auch Pflegestützpunkte, von denen aus der Einsatz der beratenden Fachkräfte koordiniert wird. Führt die Pflegekasse keine eigene Beratung durch, wird ein sogenannter Beratungsgutschein ausgestellt, der dann in einer unabhängigen Beratungsstelle eingelöst werden kann. Pflegekassen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Pflegestützpunkte können bei der Suche nach einem geeigneten Ansprechpartner helfen. Wenn es der gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Person erfordert, kommen die Pflegeberater auch zu ihr nach Hause.

Was sind die Inhalte einer Pflegeberatung?

Die individuelle Pflegeberatung ist sinnvoll, denn am Anfang gleicht das Angebot an möglichen Hilfsleistungen im Pflegefall einem echten Dschungel, der Einiges an Organisationstalent erfordert. Der Pflegeberater macht sich erst einmal ein umfassendes Bild vom aktuellen Stand der Dinge und über den Hilfe- und Pflegebedarf. Er informiert Betroffene und Angehörige über ihre Möglichkeiten, dazu gehören Wohnformen im Alter, häusliche Pflegedienste, Kurzzeit- und Tagespflege, Fahr- und Begleitdienste, therapeutische und medizinische Einrichtungen, Möglichkeiten der Rehabilitation etc. Außerdem können in dem Gespräch sozialrechtliche Fragen geklärt werden.

Ist eine Pflegeberatung ohne Antrag möglich?

Selbst wenn kein Leistungsantrag an die Pflegeversicherung wird, ist die Pflegekasse dazu verpflichtet, Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen oder Lebenspartner bei Fragen informierend zur Seite zu stehen und Auskunft über pflegerelevante Themen zu geben. Dazu gehören neben den Leistungen der Pflegekasse auch Leistungen und Hilfe von anderen Trägern.