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Kosten der 24h Seniorenbetreuung

Die Kosten, die Ihnen durch die sog. 24 Std. Pflege mit einer polnischen Betreuerin entstehen, bewegen sich durchschnittlich zwischen ca. 2.800 Euro und 3.200 Euro (brutto) im Monat. Die Höhe richtet sich nach den gewünschten Sprachkenntnissen der Betreuungskraft und dem gewünschten Betreuungsaufwand. Diese Kosten reduzieren sich durch evtl. Leistungen nach den Pflegestärkungsgesetzen (s.u.).  Wichtig für Sie: es entstehen Ihnen keine weiteren Zusatzkosten für Vermittlungsgebühren oder Besuche unserer Koordinatoren. Das verschafft Ihnen Planungssicherheit und fest kalkulierbare Fixpreise pro Monat. Alle unsere Servicedienstleistungen sind in diesem Preis enthalten.
Hinzu kommen die individuellen Kosten für Kost und Logis der Betreuungskraft, die der Kunde übernimmt.

Unsere Preise richten sich nach folgenden Kriterien:

  • Aufwand der Hilfe und Krankheitsbild der zu pflegenden Person
  • Qualifikation der Betreuungskraft
  • Sprachkenntnisse der Betreuungskraft
  • Umfang des täglichen Aufwandes der Betreuung
  • Mobilität der Betreuungskraft (Führerschein)
  • Betreuung weiterer Personen im Haushalt

In jedem Fall geht eine private Betreuungskraft deutlich individueller auf die persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten des Betreuten ein, als dieses bei einer Versorgung in einem Heim möglich wäre. Ferner wäre eine deutsche Betreuungskraft im Vergleich zur polnischen ca. 2,5 bis 3 mal so teuer.

 

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 0 € 316 € 545 € 728 € 901 €
Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Pflegesachleistungen  s.u. 1.) 0 689 € 1298 € 1.612 € 1.995 €
Beratungseinsatz §37 (pro 1/2 oder 1/4 Jahr) 23 € 23 € 23 € 33 € 33 €
Verhinderungspflege (pro Jahr) s.u. 2. 0 € 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
  1. Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Durch die Pflegestärkungsgesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen höhere Leistungen.
  2. Pflegegrad 2–5, 1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann etwa durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte oder ehrenamtlich Pflegende erfolgen.

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